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Ab Montag dem 2. Februar 2009 : Ihre Einkommensteuer 2008 jetzt online abgeben

Mit dem Ziel den Zugang zum öffentlichen Dienst zu erweitern und zu verbessern, bietet der Staat, ab dem 2. Februar 2009, den Privatpersonen die Möglichkeit ihre Einkommensteuererklärung 2008 online auszuführen.
Bisher konnten Steuerpflichtige bereits die Formulare der Steuererklärung von der Website der Steuerverwaltung herunterladen, auf dem Computer ausfüllen, ohne jedoch die Fähigkeit zu haben diese auf elektronischem Weg zurückzusenden.
Im Sinne einer weiteren Modernisierung der Verwaltung, kann der Bürger ab sofort diesen Amtsschritt integral online durchführen.
Ab dem 2. Februar ist es so Steuerpflichtigen möglich das interaktive Formular der Einkommensteuererklärung 2008 auf der Internet-Seite der Steuerverwaltung (www.impotsdirects.public.lu), sowie von der Website des „Guichet“ (www.guichet.lu) herunterzuladen.
Wenn alle Daten eingespeist wurden, kann das Formular anschließend sofort elektronisch an die Steuerverwaltung weitergeleitet werden (einschließlich der vorher gescannten Belege, im PDF Format).
Um den Datenschutz und die Vertraulichkeit der Angaben zu gewährleisten, ist der Informationsaustausch zwischen Bürger und Verwaltung durch LuxTrust (www.luxtrust.lu), die zentrale Zertifizierungsstelle Luxemburgs, abgesichert. Die online-Dienstleistung der Steuererklärung ist somit jedem Bürger zugänglich der im Besitz eines LuxTrustzertifikats ist (Smartcard, Signing Stick, Token oder SMS), welches es ihm ermöglicht sich zu identifizieren und seine Dokumente elektronisch zu unterschreiben.
Gleichzeitig stellt das Portal www.guichet.lu dem Bürger ausführliche Informationen zum Thema Steuern und Gebühren zur Verfügung und Privatpersonen finden dort spezifische Angaben um ihre Steuererklärung auszufüllen. Ihr persönlicher Aufbewahrungsort („espace personnel“) innerhalb des Portals wird ebenfalls alle Informationen abspeichern die nicht an das Steuerjahr gebunden sind, so dass das Formular für die Steuererklärung die 2010 fällig ist, automatisch ausgefüllt werden kann.
Darüber hinaus, um den Bürgern ihre Behördengänge noch zusätzlich zu vereinfachen, hat die Steuerwaltung dieses Jahr eine weitere Neuerung eingeführt, die in einer Reduzierung der geforderten Belegscheine für die Steuererklärung 2008 besteht, und dies sowohl für die Papierversion als auch für die online Erklärung.
Ab jetzt sind die einzigen Bescheinigungen die obligatorisch beigelegt werden müssen :
- die Lohnbescheinigung /oder die Pensionsbescheinigung ;
- die Bescheinigung der Schuldzinsenbeträge im Zusammenhang mit einem Hypothekendarlehen oder einem Personalkredit die während des Steuerjahres 2008 eingegangen wurden ;
- die Erklärung des Partenariats (Lebenspartnerschaft) wenn die Zusammenveranlagungdas erste Mal für das Steuerjahr 2008 beantragt wird.
Das Steuerbüro behält sich jedoch das Recht vor andere Bescheinigungen anzufordern (die zuhause aufbewahrt werden müssen) im Rahmen einer Prüfung der Steuererklärung.
Die online Version der Einkommensteuererklärung 2008 stellt eine erneute Etappe dar in der progressiven Informatisierung der Austausche zwischen Einzelpersonen, Betrieben und Verwaltungen, indes der Staat intensiv daran arbeitet neue interaktive Funktionalitäten zu entwickeln, um den Bürger bei seinen Amtsschritten zu entlasten.
Insofern werden die Steuerverwaltung und der Service eLuxembourg die Geschäftspartner (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, usw.) dazu anregen ihren Schriftverkehr mit den Steuerpflichtigen (Schuldzinsbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen, Lohn-abrechnungen, usw.) zu digitalisieren, um die Steuererklärung 2010 noch einfacher zu gestalten.
Mitgeteilt am 29. Januar 2009 Ministère des Finances Ministère de la Fonction publique et de la Réforme administrative
www.impotsdirects.public.lu www.guichet.lu www.luxtrust.lu
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